Ihr Rechtsanwalt in Graz für Strafrecht, Verwaltungsstrafrecht, Erbrecht, Immobilienrecht, Arzthaftung und Prozessführung
Die als Einzelunternehmen 2019 gegründete Rechtsanwaltskanzlei Mag. Helge Schreyer bietet Ihnen als Klienten strategisch durchdachte und individuelle Komplettlösungen. Um Ihnen die bestmöglichen Resultate präsentieren zu können, arbeitet meine Kanzlei branchen- und fächerübergreifend mit externen Spezialisten zusammen.
Erfolgreiche Rechtsberatung bedeutet Probleme zu erkennen und Lösungsvarianten aufzuzeigen.
Ich biete Ihnen kompetente Beratung in folgenden Fachgebieten:

In einem Strafverfahren erfolgt die Abklärung, ob eine Person eine bestimmte, gerichtlich strafbare Tat begangen hat und welches Strafausmaß dafür verhängt wird. Die Konfrontation mit einem Strafverfahren stellt in jedem Fall eine Ausnahmesituation dar.
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Verwaltungsstrafrecht und Strafrecht sind nicht dasselbe. Der Großteil der Gesetzesverletzungen wird nicht von Gerichten, sondern von Verwaltungsbehörden verfolgt und bestraft.
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Die gesellschaftlichen Formen des Zusammenlebens haben sich geändert und damit auch die Gesetzeslage. Eine vorausschauende Nachlassplanung ist wichtiger denn je – um Ihre eigenen Rechte durchsetzen und ungerechtfertigten Ansprüchen entgegnen zu können.
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Sie haben die Absicht zu bauen, zu kaufen, zu verkaufen, zu mieten oder zu vermieten? Gerade in diesem Rechtsgebiet machen permanent vorliegende gesetzliche Änderungen eine sehr individuelle Beratung notwendig. Bei allen Fragen rund um die Immobilie biete ich Ihnen umfassende fachliche Unterstützung.
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Nach allen Regeln der Kunst? Ein Behandlungsfehler durch einen Arzt liegt dann vor, wenn der Arzt seinen Patienten nicht nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst und entsprechend seiner Fachkenntnisse behandelt und betreut.
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Recht haben und vor Gericht Recht behalten ist nicht ein und dasselbe. Erfolgreiche Prozessführung bedarf einer vollständigen Darstellung des betreffenden Sachverhaltes, der präzisen Darlegung von Anspruchsgrundlagen sowie der frist- und formgerechten Formulierung der Ansprüche und Einwendungen.
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